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Info's+Service AGB für Reisen mit der DANO-Outdoor-Beratung
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Author : DOB Date : 19-11-2009 Extra key :
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen mit DANO-Outdoor-Beratung
nachfolgend: DOB
Allgemeine Reisebedingungen für Reisen mit Brandenburg-Kanu nachfolgend: DOB
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde DOB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB von DOB wird vorausgesetzt. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, online oder fernmündlich erfolgen. Die Benutzung der schriftlichen Anmeldeformulare wird empfohlen.
b) Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder einsteht.
c) Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande.
d) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach dem der jeweiligen der Buchung zugrunde liegenden, aktuellen im Reiseangebot enthaltenen Leistungsbeschreibung (Unterkunft, Anreise, Verpflegung, Vorbereitung, Ausrüstung, Reiseleitung/Scout sowie den sonstigen Reiseunterlagen wie Anmeldung und Bestätigung.
2. Zahlung des Reisepreises
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% pro Kunde zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
b) Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig.
c) Buchungen innerhalb 30 Tage vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen.
3. Leistungsänderungen
Geringfügige Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von BK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht maßgeblich beeinträchtigen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert BK den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. DOB kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
- Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
- Rücktritt vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
- Rücktritt vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
- Rücktritt bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, also die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Kunde die Reise nicht an, so wird dies wie ein am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag behandelt.
5. Rücktritt und Kündigung durch DOB
a) DOB kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für DOB und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. DOB steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von DOB im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann die DOB auch einen sofortiger Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
b) Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist von DOB bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde dann in voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von Ziffer 5. d) zustande kommt.
c) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann DOB eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DOB nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, dass die DOB im Falle der Durchführung der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze bezogen auf diese Reise überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von DOB zu vertreten sind. Dem Kunden wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von DOB keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 3. d) unberührt bleibt.
d) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage von DOB gemäß Ziffer 5. a) und b) kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von DOB verlangen, wenn DOB in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem Rücktritt von DOB diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis
a) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann der Kunde gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 € eine Umbuchung vornehmen. DOB ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des Kunden entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem Kunden anheim gestellt, den Rücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klauseln zu erklären und ggf. die Neuanmeldung einer anderen Reise vorzunehmen.
b) Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DOB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten sind die evtl. zusätzlichen Kosten und pauschale Gebühren in Höhe von 15,00 € sofort fällig, für diese und den Reisepreis haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. DOB ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag umfasst sind, tragen DOB und der Kunde je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der Kunde tragen.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von DOB für Schäden, die nicht Körper- und Gesundheitsschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit DOB für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-/Gesundheitsvorschriften
10. Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen
a) Mängel oder Störungen sind unverzüglich von der DOB bzw. deren Reiseleitern/Guides vor Ort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an DOB, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Anzeigen gegenüber örtlichen Leistungsträgern genügen nicht. Die eingesetzten Guides und Reiseleiter von DOB sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen DOB anzuerkennen.
b) Dem Kunden steht ein, durch einen Mangel bedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e) BGB nur dann zu, wenn er DOB fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von DOB verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche nach den §§ 651 c-f) BGB sowie die sonstigen vertraglichen Ansprüche auf Basis des zwischen den Parteien geschlossenen Reisevertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber:
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Inh.: Wilfried Wendel
Friedrichstr. 13
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geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden gemäß Ziffer 11. a) verjähren allgemein in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Diese Verjährungsfrist wird hiermit unter Beachtung der Regelung in § 651 i) BGB auf ein Jahr verkürzt (ausgenommen sind Körper- und Gesundheitsschäden). Die Hemmung der Verjährung richtet sich nach den §§ 203 ff. BGB.
12. Gerichtsstand
Für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für alle Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Werder/Havel (Amtsgericht Potsdam), der Hauptsitz von DOB .
13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen, dasselbe gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Fassung vom 15. Januar 2010
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